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Konditionen

Was passiert an einem Kinomobil-Tag?

Der Vorführer erreicht den Spielort ca. 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Dann baut er die Projektionstechnik auf.Pro Spieltag sind folgende Filme möglich

  • Kinder- und Jugendfilme
  • Abendfilm für Erwachsene
  • Filme für Senioren am Nachmittag und Abend
  • Filme für Schulklassen am Vor- und Nachmittag

Für Nachbereitungen und Filmgespräche bieten wir personelle wie fachliche Unterstützung an. Vor allem für Kinderfilmveranstaltungen möchten wir ein regelmäßiges medienpädagogisches Begleitprogramm anregen und unterstützen. Leider ist es uns nicht möglich, jede Veranstaltung selbst zu begleiten. Wir unterstützen aber gern alle Initiativen vor Ort!Das Eintrittsgeld wird vom Vorführer kassiert und gesammelt an das Büro des Kinomobil weitergeleitet. Daraus werden vom Kinomobil die anfallende Filmmiete der Filmverleiher, FFA- und Gema-Gebühr abgeführt.

  • Der Besuch der Kinoveranstaltungen erfolgt eigenverantwortlich (Kinder unter 6 Jahren nur in Begleitung durch eine erziehungsberechtigte Person. Die Altersfreigabe der Filme ist bindend). Das Kinomobil zeichnet für keinerlei Verstöße gegen die Aufsichtspflicht oder Schäden an Gelände und Gebäude verantwortlich.

Welche Filme zeigt das Kinomobil?

Nicht nur wegen des satzungsgemäßen Vereinszwecks und den Förderrichtlinien der MFG ist es den Verantwortlichen des Kinomobils ein Anliegen, eine ausgewogene Mischung von guten aktuellen Kinofilmen und anspruchsvoller Filmkunst zu bieten. Viele unserer ausgewählten Filme besitzen das FBW-Prädikat "wertvoll" bzw. "besonders wertvoll". Baden-württembergische, deutsche und europäische Produktionen gehören ebenso zum Programm wie kurze Vorfilme von Filmhochschulabsolventen.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

  • Für das Gelingen einer erfolgreichen Kooperation braucht das Kinomobil einen engagierten Partner für die Pressearbeit, das Rahmenprogramm, die Terminabsprachen und die Kontrolle des organisatorischen Ablaufes in der Gemeinde. Dieser kann die Gemeinde selbst sein, ein ansässiger Kulturverein, Seniorenverband oder eine Kinder- und Jugendeinrichtung. Auch Schulen und Kindergärten sind als Ansprechpartner willkommen.
  • In der Gemeinde und unmittelbaren Umgebung (10km) darf es kein gewerbliches Kino geben. Darunter fallen auch gewerbliche Wanderkinos. Ist ein Kino in der Nähe, ist die Einverständniserklärung des Kinobetreibers notwendig.
  • Es ist ein Raum vorhanden, der sich gut verdunkeln lässt, ausreichend Sitzplätze ermöglicht und Platz für den Projektor hat (Ideal ist ein kleiner Hinterraum, ansonsten min. 3 Meter hinter der letzten Stuhlreihe Platz lassen). Die Raumhöhe sollte mindestens 3,50m betragen und freie Sicht zur Leinwand sollte gegeben sein.

Welche Aufgaben hat der Kooperationspartner?

  • Werbung und Pressearbeit: Der Kooperationspartner ist zuständig für die Werbung und die Pressearbeit vor Ort. Dazu gehört die Verteilung von kopierten Plakaten, Handzetteln und nach Möglichkeit von Aufstellern an Straßen. Hierfür verschickt das Kinomobil eine Kopiervorlage per Email. Diese Vorlage dient auch zur Information und als Druckvorlage für die Presse. Zusätzlich erhält die Gemeinde Filmplakate zu den entsprechenden Filmen. 
  • Organisation der Kinoveranstaltung: Der Kooperationspartner ist für die Organisation der Veranstaltung zuständig. Er stellt die Räumlichkeiten und die Bestuhlung zur Verfügung. Zukünftig sind dazu auch Workshops für engagierte und interessierte Bürger in Planung.
  • Hilfe beim Auf- und Abbau: Wir benötigen Hilfe beim Auf- und Abbau des Kinoprojektors, da dieser nicht von einer Person alleine transportiert werden kann.
  • Der Besuch der Kinoveranstaltungen erfolgt eigenverantwortlich (Kinder unter 6 Jahren nur in Begleitung durch eine erziehungsberechtigte Person. Die Altersfreigabe der Filme ist bindend). Das Kinomobil zeichnet für keinerlei Verstöße gegen die Aufsichtspflicht oder Schäden an Gelände und Gebäude verantwortlich.

Sind Sonderveranstaltungen möglich?

Gerne bringt Kinomobil Ihnen einen speziellen Film zu einem besonderen Anlass. Bei Bedarf beraten wir Sie und helfen gegebenenfalls einen kompetenten Referenten zu gewinnen. Der Kontakt zu Schulen, Volkshochschulen und ortsansässigen Vereinen ist uns wichtig. Bitte beachten Sie jedoch, dass für Sonderbestellungen höhere Kosten entstehen (Filmmiete für Einzelbestellungen beim Filmverleiher ab 80 Euro). Im Sommer spielt das Kinomobil auch "Open Air".

Kosten

Eintrittspreise:

  • 3,00 Euro für die Kinder- und Jugendfilme
  • 5,00 Euro für Abendvorstellungen
  • 6,00 Euro für Open Air-Veranstaltungen.

Die Einnahmen aus den Eintrittskarten gehen zu 100% an das Kinomobil.

Defizitausgleich: Die Gemeinde garantiert einen Mindestumsatz pro Spieltag. Liegen die Einnahmen pro Spieltag darunter, gleicht die Gemeinde den Differenzbetrag als Beihilfe zur Deckung unserer Unkosten aus. Dieser Mindestumsatz hängt von der Anzahl und der Art der Filmveranstaltung ab. (Bei ein bis zwei Filmen aus dem laufenden Programm des Kinomobils sind dies 150 Euro, bei drei Filmen 200 Euro). Bei Wunschfilmen außerhalb des Kinomobilprogramms gibt es Sonderkonditionen.

Sonderveranstaltungen (Indoor)
Die Filmmiete für Wunsch- und Sonderfilme (zw. 50 und 150 Euro) wird auf die Mindestgarantie aufgeschlagen. Bei einer Filmmiete von 80 Euro erhöht sich die Mindestgarantie von 150 Euro für eine Veranstaltung also auf 230 Euro. Wird dieser Betrag nicht durch die Eintritte gedeckt wird der Fehlbetrag in Rechnung gestellt. Die Eintritte gehen zu 100% an das Kinomobil.


Open Air:

a)    Aufwandspauschale Kinomobil

Die Aufwandspauschale beträgt pro Spieltag 200,- € + 7% MwSt. = 214,- €
Ab 150 bezahlten Eintrittskarten reduziert sich die Aufwandspauschale auf: 100,- € + 7% MwSt. = 107,- €
Ab 200 bezahlten Eintrittskarten entfällt die Zahlung der Aufwandspauschale.

b)  Mindesgarantie Filmmiete:

Die Mindestgarantie tritt nur dann in Kraft, wenn die eingenommenen Eintrittsgelder unter dem genannten Betrag bleiben. In diesem Fall geht der ganze Betrag bzw. die Betragsdifferenz zu Lasten des Vertragspartners. Die Höhe der Mindestgarantie richtet sich nach Film und Verleih.

 

Veranstaltungsabsagen:

Falls die Veranstaltung seitens des Vertragspartners nicht stattfinden kann, trägt er die bereits entstanden Kosten (z.B. Fahrtkosten, Filmmiete). In diesem Fall ergeht eine Rechnung.

Falls die Veranstaltung seitens des Kinomobils nicht stattfinden kann, haftet der Vertragspartner nicht für die beim Kinomobil und Filmverleih entstandenen Kosten.

Weitere Angebote und Dienstleistungen des Kinomobil Baden-Württemberg e.V.

Kinofilm im Unterricht
Seit dem Jahr 2007 arbeiten wir daran, dass sich die Kinoleinwand als Lernort nicht nur in den Städten und großen Kommunen etabliert. Der Kinofilm soll als pädagogisches Hilfsmittel für den Unterricht auch in kinolosen Orten genutzt werden können. Wir wollen auch Kindern und Jugendlichen im ländlichen Raum entsprechende Filmerlebnisse auf einer Kinoleinwand ermöglichen und ihnen altersgemäße und herausragende Filmangebote zugänglich machen. So ist das Kinomobil seit 2007 offizieller Partner der SchulKinoWoche Baden-Württemberg. Von März bis Juli ergänzt das Kinomobil durch seine Schulkinotour in kinolosen Orten das Angebot der SchulKinoWoche und fährt Schulen an, die kein gewerbliches Kino am Ort haben, um medienpädagogisch begleitete Filmvorführungen anzubieten.

Medienkompetenzförderung durch aktive Medienarbeit
Neben der rezeptiven Filmarbeit wollen wir auch Einblicke hinter die Kulissen ermöglichen und machen Filmarbeit ganz praktisch erlebbar: Wir veranstalten Trickfilmwochen für Kinder, führen Schulungen mit Multiplikatoren durch und unterstützen diese in ihrer Trickfilmarbeit vor Ort.

Darüber hinaus bieten wir auch Beratung und Mithilfe beim Aufbau lokaler Kinoinitiativen. 

Programmpreise

Kinopreis des Kinematheksverbundes 2016

Am 24. September 2016 wurde das Kinomobil in Berlin mit dem Kinopreis des Kinematheksverbundes ausgezeichnet und erhielt den 1. Preis der Kategorie "Kino, das bildet". Prämiert wurden innovative Vermittlungskonzepte für Jung und Alt sowie Angebote, die Kindern und Jugendlichen Film als ein künstlerisches Werk näher bringen und zu tieferer Beschäftigung anregen. Die Jury schrieb dazu: Der unermüdliche Einsatz des Teams, Kinokultur für Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum zugänglich zu machen ebenso wie das vielfältige und spannende Programm überzeugten die Jurymitglieder. Das Kinomobil Baden-Württemberg leistet Pionierarbeit für den Kinogängernachwuchs.

 

Kinopreis des Kinematheksverbundes 2017

Am 27. Oktober 2017, dem UNESCO-Welttag des audiovisuellen Erbes, wurde im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung in der Deutschen Kinemathek Berlin zum 18. Mal der Kinopreis des Kinematheksverbundes vergeben. Das Kinomobil Baden-Württemberg war wieder unter den Preisträgern und erhielt diesmal einen 2. Preis in der Kategorie "Kino, das wagt".

Im Fokus dieses Preises standen Programme, die neue filmästhetische Perspektiven und innovative Präsentationsformen anbieten. In diesem Jahr wurden außerdem Kinos prämiert, die an kinofernen Orten, also in einer Filmdiaspora mit anspruchsvollen Programmen ein Publikum erreichen, das sonst kaum die Gelegenheit hätte, Filme im Kino zu sehen. Die Jury schrieb dazu: „Dieses Kino hat keinen eigenen Kinosaal, sondern tingelt seit Jahren durch kleine Orte in Baden-Württemberg, die kein eigenes Kino haben. Dank des Kinomobils können viele Schüler*innen ihren ersten Kinobesuch erleben oder Senior*innen wieder von längst vergangenen Zeiten im Kino träumen.“

Wir freuen uns sehr über die Preise und die damit verbundene Wertschätzung unserer Arbeit und bedanken uns bei allen Gemeinden, Kooperationspartnern und Förderern des Kinomobils. Nur durch ihr Engagement und den unermüdlichen Einsatz vor Ort können wir unsere Programmideen und Projekte realisieren und Kino auf dem Land vielfältig und lebendig gestalten.